Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung:
Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen Art. 10 Absatz 1 und 2

  1. Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken, sowie zur Integration zu befähigen. Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierenden Personals sicherzustellen.
  2. Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden.

Die Umsetzung des Erziehungsauftrages erfolgt nach den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP).

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (SGB VIII § 8a)